Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietvertrag

Allgemeine Vermietbedingungen

MSR Performance GmbH, Hansastraße 37, 59557 Lippstadt

I. Allgemeine Vermietbedingungen

1. Fahrzeugführer

Das Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag namentlich genannten Person geführt werden. Zusätzliche Fahrer können gegen eine Gebühr von 50,00 € pro Fahrer in den Vertrag aufgenommen werden. Der Mieter bzw. Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die zum Führen des Mietfahrzeugs berechtigt. Der Führerschein ist vor Vertragsabschluss im Original vorzulegen.

2. Übergabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme sorgfältig auf seinen Zustand zu prüfen. Sichtbare Schäden, die bei Übergabe vorhanden sind, müssen im Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Sichtbare Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, gelten als während der Mietzeit verursacht. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, Reifen, Felgen, Frontstoßstange, Lippe und Unterboden des Fahrzeugs bei Übernahme zu inspizieren.

3. Benutzung des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat regelmäßig den Wasser-, Öl- und Bremsflüssigkeitsstand sowie den Reifendruck zu kontrollieren.

Race-/F1-/Launch-Control-Starts sowie Drifts sind ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € pro Verstoß fällig. Die Fahrzeugsoftware zeichnet solche Vorgänge auf.

Bei Winterbereifung gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen je Fahrzeug:

  • Lamborghini Huracán: 240 km/h
  • Lamborghini Urus: 240 km/h
  • Porsche 911 GT3: 240 km/h
  • Porsche 911 Turbo S: 240 km/h
  • Porsche Cayenne Turbo GT: 240 km/h
  • Mercedes-AMG GT: 240 km/h
  • Mercedes-AMG G63: 210 km/h
  • BMW M3/M4: 240 km/h
  • Audi RS Modelle: 240 km/h
  • Corvette C8: 240 km/h

Der Mieter erklärt sich mit der GPS-Ortung des Fahrzeugs während der gesamten Mietdauer einverstanden. Vertragsstrafen für Verstöße werden von der Kaution einbehalten.

Öl: Es darf ausschließlich vom Hersteller freigegebenes Öl verwendet werden. Es darf maximal 0,5 Liter Öl nachgefüllt werden. Bei Aufleuchten der Ölwarnleuchte darf das Fahrzeug maximal 20 km bewegt werden, um sicher zum nächsten Halt zu gelangen.

4. Mietdauer

Bei verspäteter Rückgabe von mehr als 60 Minuten wird ein Zuschlag von 150,00 € berechnet. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten verlängert sich der Mietvertrag um einen vollen Tag zum vereinbarten Tagesmietpreis.

5. Untersagung der Benutzung

Die Benutzung des Fahrzeugs ist untersagt für:

  • den Transport von Gefahrgütern
  • die gewerbliche Personenbeförderung gegen Entgelt
  • das Überladen des Fahrzeugs über die zulässige Gesamtmasse hinaus
  • das Abschleppen oder Ziehen von anderen Fahrzeugen oder Anhängern
  • Fahrschulzwecke oder Übungsfahrten
  • die Weiterfahrt bei erkennbaren Defekten am Fahrzeug
  • die Weiterfahrt bei niedrigem Ölstand oder aufleuchtenden Warnleuchten
  • die Benutzung bei entzogener oder eingeschränkter Fahrerlaubnis
  • die Benutzung auf nicht befestigten Straßen und Wegen

Fahrten ins Ausland sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.

Die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € fällig. Der Versicherungsschutz entfällt in diesem Fall vollständig.

Das Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt.

Jegliche Veränderungen am Fahrzeug sind untersagt. Das Fahrzeug darf nicht an Dritte untervermietet oder überlassen werden. Das Deaktivieren von ESP, ABS oder sonstigen Fahrassistenzsystemen ist untersagt.

6. Pflichten bei Pannen und Defekten

Bei Pannen oder Defekten ist der Vermieter unverzüglich schriftlich unter Angabe des Standorts zu benachrichtigen. Reparaturen dürfen nur bei einer autorisierten Vertragswerkstatt und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.

Die Reparaturkosten werden vom Vermieter übernommen, sofern der Defekt nicht vom Mieter verursacht wurde. Liegt die Ursache beim Mieter, trägt dieser sämtliche anfallenden Kosten. Die Mietdauer läuft während der Reparatur weiter, sofern der Mieter den Defekt verursacht hat. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt.

Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Änderungen bezüglich seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu melden. Das Fahrzeug ist beim Verlassen stets ordnungsgemäß zu sichern.

7. Versicherungen

Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Es gelten folgende Selbstbeteiligungen je Fahrzeug:

  • Lamborghini Huracán: 15.000,00 €
  • Lamborghini Urus: 15.000,00 €
  • Porsche 911 GT3: 10.000,00 €
  • Porsche 911 Turbo S: 10.000,00 €
  • Porsche Cayenne Turbo GT: 10.000,00 €
  • Mercedes-AMG GT: 10.000,00 €
  • Mercedes-AMG G63: 10.000,00 €
  • BMW M3/M4: 10.000,00 €
  • Audi RS Modelle: 10.000,00 €
  • Corvette C8: 10.000,00 €

Die Kaution kann bei übermäßiger Abnutzung des Fahrzeugs einbehalten werden.

Grenzüberschreitende Fahrten sind nicht gestattet – der Versicherungsschutz gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Bei nachgewiesenem Grenzübertritt (GPS-Aufzeichnung) wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € fällig.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden durch verbotene Benutzung des Fahrzeugs
  • Schäden durch nicht autorisierte Fahrer
  • Schäden an Reifen, Felgen und Fahrwerk durch unsachgemäße Benutzung
  • Schäden am Unterboden
  • Schäden durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Schäden durch Teilnahme an Motorsportveranstaltungen

Bei Cabriolet-Fahrzeugen sind zudem Schäden am Verdeck durch unsachgemäße Handhabung, Vandalismus bei geöffnetem Verdeck sowie Wasserschäden im Innenraum durch Regen bei geöffnetem Verdeck vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Der Mieter trägt die Kosten für die Ausfallzeit des Fahrzeugs unabhängig vom Verschulden.

8. Pflichten bei Unfällen

Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, ein Unfallprotokoll zu erstellen und die Polizei zu rufen. Der Mieter garantiert die Übernahme der Rückführungskosten sowie die Schadensregulierung. Der Mieter haftet unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.

9. Vom Mieter geschuldete Beträge

Der Mieter erkennt sämtliche anfallenden Kosten an. Bei Überschreitung der vereinbarten Freikilometer gelten folgende Mehrkilometergebühren je Fahrzeug:

  • Lamborghini Huracán: 2,50 € pro km
  • Lamborghini Urus: 2,00 € pro km
  • Porsche 911 GT3: 1,50 € pro km
  • Porsche 911 Turbo S: 1,50 € pro km
  • Porsche Cayenne Turbo GT: 1,50 € pro km
  • Mercedes-AMG GT: 1,50 € pro km
  • Mercedes-AMG G63: 1,50 € pro km
  • BMW M3/M4: 1,00 € pro km
  • Audi RS Modelle: 1,00 € pro km
  • Corvette C8: 1,50 € pro km

Der Mieter ist verpflichtet, die Miete bis zum ursprünglich vereinbarten Mietende zu zahlen, auch wenn das Fahrzeug durch einen Schaden vorzeitig zurückgegeben wird. Bei Totalschaden trägt der Mieter sämtliche Kosten bis zur vollständigen Schadensregulierung.

10. Reservierung und Storno

Die Reservierung erfolgt schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises und des Führerscheins per WhatsApp. Eine Anzahlung ist erforderlich. Die Reservierung wird verbindlich, sobald die Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist.

Stornierungsbedingungen:

  • Stornierung mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn: Die Anzahlung verfällt.
  • Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises werden fällig.
  • Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: Bis zu 100 % des Gesamtmietpreises werden fällig.

Geschenkgutscheine sind von der Erstattung ausgeschlossen und nicht rückerstattungsfähig.

11. Garantie des Mieters

Der Mieter übernimmt die persönliche Garantie für sämtliche Zahlungsverpflichtungen sowie für alle Schäden bis zur Höhe des Fahrzeugwertes. Die Kaution ist in bar, per Überweisung oder durch Hinterlegung eines eigenen Fahrzeugs mit Schlüssel und Fahrzeugpapieren zu leisten.

Bei Nutzung des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € fällig, zuzüglich sämtlicher daraus entstehender Kosten.

12. Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist in einwandfreiem Zustand mit sämtlichem Zubehör zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe von mehr als einer Stunde wird ein zusätzlicher Miettag berechnet. Ein abweichender Rückgabeort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Verlängerungswünsche sind mindestens 24 Stunden vor Mietende mitzuteilen.

Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug bei Vertragsverstößen jederzeit zurückzufordern. Bei Rückgabe an einem nicht vereinbarten Ort werden 3,50 € pro Kilometer für die Überführung berechnet.

Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Bei Ausübung eines solchen wird eine Vertragsstrafe von 250,00 € fällig.

Die Schadensprüfung erfolgt bei Rückgabe. Später festgestellte Schäden werden dem Mieter schriftlich mitgeteilt.

Das Fahrzeug ist mit vollem Tank zurückzugeben. Andernfalls werden eine Betankungspauschale von 35,00 € sowie die Kraftstoffkosten berechnet.

Bei Rauchen im Fahrzeug wird eine Reinigungspauschale von 1.000,00 € erhoben, zuzüglich eventueller Reparaturkosten und Ausfallkosten.

13. Verkehrsordnungswidrigkeiten

Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.

14. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Mieter ist verpflichtet, eine gültige Kontaktadresse und Telefonnummer anzugeben.

15. Aufrechnung

Der Mieter darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

16. Nichtausübung eines Rechts

Die Nichtausübung eines Rechts durch den Vermieter stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

17. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Lippstadt. Erfüllungsort ist Lippstadt.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

II. Mieterhaftung

1. Mieterhaftung

Der Mieter haftet für sämtliche am Fahrzeug entstehenden Schäden. Bei bestehender Vollkaskoversicherung ist die Haftung auf die Selbstbeteiligung von maximal 15.000,00 € begrenzt, es sei denn:

  • Der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
  • Das Fahrzeug wurde verbotswidrig benutzt.
  • Die vereinbarte Mietdauer wurde überschritten.
  • Es handelt sich um Ladungsschäden.
  • Es liegen Reifen-, Felgen- oder Fahrwerksschäden vor.
  • Der Mieter hat einen Schaden nicht gemeldet.
  • Das Fahrzeug wurde von einem nicht autorisierten Fahrer geführt.

In diesen Fällen haftet der Mieter unbeschränkt in voller Höhe. Die Haftung des Mieters endet mit der Rückgabe und Abnahme des Fahrzeugs durch den Vermieter.

2. Verkehrsverstöße

Der Mieter ist für sämtliche während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße, Bußgelder und Abschleppkosten in vollem Umfang verantwortlich. Pro Vorgang wird eine Bearbeitungspauschale von 25,00 € erhoben.

3. Fälligkeit und Akteneinsicht

Ansprüche werden mit Akteneinsicht oder spätestens 4 Wochen nach Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald dem Vermieter alle anspruchsbegründenden Umstände bekannt sind.

IV. Haftungsbeschränkung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

V. Persönliche Daten

Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden.

VI. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

VII. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Fahrzeug vom Mieter entgegengenommen wurde. Für Kaufleute ist der Gerichtsstand Paderborn. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.

VIII. Nichtigkeit / Teilnichtigkeit

Die Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Zweifel ist der deutsche Text maßgebend. Es gilt deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei werden nicht anerkannt.

Stand: 01.09.2023

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